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Meldeschein für deutsche Gäste abgeschafft
Der besondere Meldeschein muss seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr von Übernachtungsgästen mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgefüllt werden. Dies ist ein Beschluss der Bundesregierung aufgrund des Bürokratieentlastungsgesetzes. Er beruht auf dem Bundesmeldegesetz.
Für ausländische Gäste bleibt die Pflicht bestehen, einen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben und sich mit einem gültigen Identitätsdokument auszuweisen.
Was ändert sich
Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit müssen nicht wie bisher den Meldezettel ausfüllen. Es entfällt der „Papierzettel“. Das gilt sowohl für Feriengäste als auch für Geschäftsreisende und Arbeiter deutscher Staatsangehörigkeit.
Was bleibt
• Für ausländische Gäste bleibt die Pflicht bestehen, einen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben und sich mit einem gültigen Identitätsdokument (anerkannter und gültiger Pass oder Passersatz) auszuweisen. Diese Meldescheine müssen 12 Monate aufbewahrt und können nach drei weiteren Monaten vernichtet werden. Diese Meldescheine können von folgenden Behörden eingesehen werden: Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Amtsanwaltschaften, Gerichte, Justizvollzugsbehörden, Zollfahndungsdienst, Hauptzollämter sowie Finanzbehörden, soweit sie strafverfolgend tätig sind. Auch Meldebehörden haben auf Grundlage landesrechtlicher Regelungen das Recht, sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Meldescheine vorlegen zu lassen.
• Das Entfallen der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten für deutsche Gäste ändert nichts an der Zulässigkeit von kommunalen Gästebeitragssatzungen und den dortigen Meldepflichten zum Zweck der Abgabenerhebung. Die Ermächtigungsgrundlage für die kommunalen Gästebeitragssatzungen findet sich in den Kommunalabgabegesetzen der Länder und gerade nicht im Bundesmeldegesetz.
Im Klartext heißt das, die Übernachtungszahlen deutscher Gäste müssen dennoch vom Vermieter für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages der Kommune erfasst und an diese weitergeleitet werden.
• Die Meldung der Gästeankünfte und Übernachtungszahlenzum Zwecke der Statistik bleibt. Die Beherbergungsstatistik basiert nicht auf dem Bundesmeldegesetz, sondern auf dem Beherbergungsstatistikgesetz. Danach sind Beherbergungsbetriebe auch weiterhin auskunftspflichtig.
Fazit:
Außer dem Wegfall des Meldescheines in Papierform ändert sich nicht viel. Ferienvermieter müssen wie bisher alle Gästeankünfte/Übernachtungen zur Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages nach dem Kommunalabgabegesetz an die Gemeinde melden, ebenso die statistischen Zahlen im Sinne des Beherbergungsstatistikgesetzes.
Quelle: https://www.deutschertourismusverband.de/fileadmin/user_upload/Themen/Politik/FAQ_Update.pdf